Riester-Rente

 

Die Riester-Rente

 

 

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die in Ergänzung zur gesetzlichen Rente der Sicherung des Lebensstandards im Alter dient. Da absehbar ist, dass die gesetzliche Rente alleine nicht ausreicht, ist eine private Vorsorge unbedingt nötig. Die Riester-Rente wurde bereits 2001 eingeführt und kann entweder in Form eines Kontensparplans oder als Investmentsparplan eingerichtet werden. Unabhängig von der gewählten Variante ist der Erhalt der eingezahlten Beiträge garantiert, so dass der Versicherungsnehmer keinen Verlust riskiert und sicher sein kann, sein eingesetztes Kapital bei Fälligkeit zurückzuerhalten.

 

Die staatliche Förderung zur Riester-Rente
 

In den Genuß der staatlichen Förderung zur Riester-Rente kommen alle diejenigen, die als pflichtversicherte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und in Deutschland steuerpflichtig sind.


Hierzu zählen Angestellte, Auszubildende, Arbeiter, einige Selbstständige, Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld, Wehr- und Zivildienstleistende sowie geringfügig Beschäftigte und Beamte. Man bezeichnet diesen Personenkreis als direkt förderberechtigte Versicherungsnehmer. Demgegenüber stehen die indirekt förderberechtigten Versicherungsnehmer, die zwar selbst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, allerdings mit einer gesetzlich pflichtversicherten Person verheiratet sind und so einen Anspruch auf staatliche Förderung geltend machen können.

 

Wichtig ist hierbei nur, dass indirekt förderberechtigte einen eigenen Vertrag zur Riester-Rente auf ihren Namen abschließen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die staatliche Förderung nur dann in vollem Umfang gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer einen bestimmten Beitrag selbst aufbringt. Der jährliche Mindestbeitrag richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Vorjahres und wurde im Laufe der Jahre schrittweise erhöht. Mittlerweile entspricht der Mindestbeitrag 4% des zu versteuernden Einkommens und höchstens 2100€. Gleichzeitig gilt, dass der Eigenbeitrag mindesten 5€ im Monat bzw. 60€ im Jahr betragen muss. Weitere Steigerungen des Beitragssatzes sind nicht vorgesehen. Wenn der Versicherungsnehmer einen geringen Eigenbeitrag leistet erhält er die Zulagen nur anteilig. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung kann der Eigenbetrag ausserdem als Aufwendungen zur Altervorsorge geltend gemacht werden.


Der Umfang der staatlichen Zulagen zur Die Riester-Rente hängt vom Familienstand des Versicherungsnehmers ab. Ledige Personen, die den jährlichen Mindestbeitrag aufbringen und entweder direkt oder indirekt förderberechtigt sind erhalten die Grundzulage in Höhe von 154€ jährlich. Erhält der Versicherungsnehmer darüber hinaus für vorhandene Kinder Kindergeld profitiert er zusätzlich von der Kinderzulage in Höhe von 185€, die ebenfalls seinem Vertrag zur Riester-Rente gutgeschrieben wird.

 



Der Umfang der Versicherungsleistung
 

Neben den hohen staatlichen Zulagen beeinflußt auch die Verzinsung bzw. Rendite sowie die Überschussbeteiligung die spätere Leistung aus der Riester-Rente. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, die Riester-Rente bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die in der Vergangenheit eine hohe Überschussbeteiligung erwirtschaftet hat.


Die Leistungen aus der Riester-Rente können frühestens mit Vollendung des 60.Lebensjahres angefordert werden und entweder als monatliche Rente ein Leben lang oder als einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 30% des angesammelten Kapitals bezogen werden. Im Falle einer Kapitalzahlung erhält der Versicherungsnehmer die restlichen 70% als Rente ausgezahlt.